Die Abrechnung unserer Finanzbuchhaltung erfolgt nach § 33 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes, z.B. Jahresumsatz oder höherem Aufwand. Die laufende Finanzbuchhaltung erfolgt grundsätzlich als fortlaufende Betreuung. In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 8/10. Die Mindestgebühr beträgt 140 € pro Monat.
Für die Erfassung von Kostenstellen und zusätzliche Auswertungen erhöhen wir das Buchhaltungs-Honorar in der Regel um 2/10. Ersteinrichtung und Sonderleistungen für individuelle Auswertungen werden nach Zeitgebühr abgerechnet.
Die Gebühren für die Lohnbuchhaltung richten sich nach § 34 StBVV. Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen berechnen wir mit 19 bis 25 € pro Mitarbeitenden. Sonderleistungen, wie Anträge, werden nach Pauschale oder Zeitgebühr (§ 34 Abs. 5 StBVV) abgerechnet.
Für steuerliche Beratungen gelten unsere Zeitgebühren. Bei klar abgrenzbaren Projekten ist auch ein Fixhonorar möglich. Voraussetzung: Der Aufwand ist vorher gut abschätzbar.
Die Gebühren für die Gewinnermittlung nach § 25 StBVV hängen vom Gegenstandswert ab. Üblicherweise beträgt die Gebühr 18/10, mindestens 500 €.
Die Vergütung für die Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) erfolgt nach § 35 StBVV. In der Regel berechnen wir 27/10, mindestens 700 €.
Die Erstellung eines Anhangs wird analog zum Jahresabschluss nach § 35 StBVV berechnet, meist 7/10, mindestens 300 €.
Die elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Finanzverwaltung berechnen wir pauschal mit 150 €. Kapitalgesellschaften sind zusätzlich verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Auch hier berechnen wir für die Aufbereitung und Datenübermittlung ein Pauschalhonorar von 150 €.
Die Berechnung der Gebühren für die Umsatzsteuererklärung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes. Gebühr: 4/10, mindestens 100 €.
Die Abrechnung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes. Gebühr: 3/10, mindestens 100 €.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes. Gebühr: 4/10, mindestens 150 €.
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt nach §§ 24 & 27 StBVV. Aufgrund der Vielfalt der Einkünfte erfolgt die Ermittlung individuell. Mindesthonorar: 400 € bei Einzelveranlagung, 500 € bei Zusammenveranlagung.
* Alle hier genannten Gebühren sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich Auslagen nach § 16 StBVV in Höhe von 20 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages (höchstens jedoch in Höhe von 20 €) und zuzüglich aktuell gültiger Umsatzsteuer und DATEV-Kosten.
Du möchtest sicher schon vor einer Beauftragung wissen, mit welchen Kosten Du ungefähr rechnen kannst. Das können wir gut verstehen.
Unsere Honorare richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Da jeder Auftrag individuell ist, gibt es jedoch nur selten einen Preis, der für alle Fälle passt.
Die folgenden Honorarbeispiele zeigen daher typische laufende Aufträge aus unserer Beratungspraxis. Sie dienen der Orientierung und beziehen sich auf den jeweils beschriebenen Leistungsumfang. Individuelle Beratungen, besondere Fragestellungen oder zusätzliche Leistungen, die über diesen Leistungsumfang hinausgehen, sind darin nicht enthalten und werden – soweit sie anfallen – gesondert berechnet.
Eine selbständig tätige Psychotherapeutin beauftragt uns mit ihrer laufenden steuerlichen Betreuung. Diese umfasst die digitale Finanzbuchhaltung, die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung sowie der Einkommensteuererklärung. Der Jahresumsatz der Praxis beträgt rund 120.000 €.
| Jahresumsatz 120.000 € Freiberufler*in | Jahreshonorar |
|---|---|
| Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt.-Voranmeldungen | 2.006,40 € |
| Lohnbuchführung (ein*e Mitarbeiter*in) | 240,00 € |
| Überschussrechnung | 740,25 € |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 262,55 € |
| Einkommensteuererklärung | 574,85 € |
| Entgelte für Post- und Telekommunikation | 300,00 € |
| Summe netto (zzgl. USt.)* | 4.124,05 € |
*zzgl Auslagenersatz mandantenbezogenen Software- und Lizenzkosten
| Jahresumsatz 200.000 € Freiberufler*in | Jahreshonorar |
|---|---|
| Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt-Voranmeldungen | 2.640,00 € |
| Lohnbuchführung (ein*e Mitarbeiter*in) | 240,00 € |
| Überschussrechnung | 740,25 € |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 262,55 € |
| Einkommensteuererklärung | 574,85 € |
| Entgelte für Post- und Telekommunikation | 300,00 € |
| Summe netto (zzgl. USt.)* | 4.757,65 € |
*zzgl Auslagenersatz mandantenbezogenen Software- und Lizenzkosten
Ein Einzelunternehmen aus dem Dienstleistungsbereich beauftragt uns mit der laufenden Finanzbuchhaltung, der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung sowie den betrieblichen Steuererklärungen. Der Jahresumsatz beträgt rund 300.000 €.
| Jahresumsatz 300.000 € Gewerbebetrieb | Jahreshonorar |
|---|---|
| Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt.-Voranmeldungen | 3.446,40 € |
| Lohnbuchführung (zwei Mitarbeiter*innen) | 480,00 € |
| Überschussrechnung | 1.121,75 € |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 450,95 € |
| Gewerbesteuererklärung | 591,15 € |
| Einkommensteuererklärung | 574,85 € |
| Entgelte für Post- und Telekommunikation | 480,00 € |
| Summe netto (zzgl. USt) | 7.145,10 € |
*zzgl Auslagenersatz mandantenbezogenen Software- und Lizenzkosten
Eine GmbH mit fünf Mitarbeitenden beauftragt uns mit der laufenden Finanzbuchhaltung, den Umsatzsteuervoranmeldungen, der Lohnbuchhaltung, dem Jahresabschluss sowie den betrieblichen Steuererklärungen. Der Jahresumsatz beträgt rund 500.000 €.
| Jahresumsatz 500.000 € GmbH (Kleinstgesellschaft) | Jahreshonorar |
|---|---|
| Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt.-Voranmeldungen | 4.915,20 € |
| Lohnbuchführung (fünf Mitarbeiter*innen) | 1.200,00 € |
| Jahresabschluss (einschl. E-Bilanz und Hinterlegung im HR) | 2.233,55 € |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 566,55 € |
| Körperschaftsteuererklärung | 593,75 € |
| Gewerbesteuererklärung | 425,00 € |
| Entgelte für Post- und Telekommunikation | 480,00 € |
| Summe netto (zzgl. USt) | 10.413,95 € |
*zzgl Auslagenersatz mandantenbezogenen Software- und Lizenzkosten
Ein neu gegründetes Unternehmen ohne Mitarbeitende beauftragt uns im ersten Geschäftsjahr mit seiner laufenden steuerlichen Betreuung. Diese umfasst die digitale Finanzbuchhaltung, Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung sowie der betrieblichen Steuererklärungen. Der Jahresumsatz beträgt rund 30.000 €.
| Neu gegründetes Unternehmen ohne Angestellte; Jahresumsatz 30.000 | Jahreshonorar |
|---|---|
| Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt.-Voranmeldungen | 1.324,80 € |
| Überschussrechnung | 430,00 € |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 262,55 € |
| Gewerbesteuererklärung | 278,00 € |
| Einkommensteuererklärung | 313,00 € |
| Entgelte für Post- und Telekommunikation | 300,00 € |
| Summe netto (zzgl. USt) | 2.908,35 € |
*zzgl Auslagenersatz mandantenbezogenen Software- und Lizenzkosten
Jeder Auftrag ist individuell. Umfang, Komplexität und Beratungsbedarf unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb lassen sich Honorare in der Steuerberatung nur selten pauschal festlegen.
Soweit keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Sie bildet den gesetzlichen Gebührenrahmen und berücksichtigt unter anderem Art, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit.
Die Honorarbeispiele dienen lediglich der Orientierung. Der tatsächliche Aufwand hängt immer vom konkreten Auftrag ab. Zusätzliche Fragestellungen, nachträglich eingereichte Unterlagen oder besonderer Abstimmungsbedarf können den Leistungsumfang verändern.
Gern erstellen wir auf Grundlage Deiner Unterlagen eine individuelle Honorareinschätzung. Da hierfür bereits eine fachliche Prüfung und Kalkulation erforderlich ist, berechnen wir diese Leistung mit … €.
Eine seriöse Honorareinschätzung ist mehr als eine grobe Schätzung. Sie setzt voraus, dass wir Deinen Sachverhalt sichten, den voraussichtlichen Leistungsumfang einschätzen und das Honorar individuell kalkulieren. Dieser Aufwand ist bereits eine steuerliche Dienstleistung.
Die Übernahme eines neuen Mandats ist häufig mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand verbunden. Hierzu gehören beispielsweise die Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit, die Übernahme von Daten oder Abstimmungen mit der bisherigen Kanzlei.
Für diesen einmaligen Aufwand berechnen wir eine Onboarding-Pauschale von … €.
Ja. Die Aufnahme eines neuen Mandats ist mit einem einmaligen organisatorischen und fachlichen Aufwand verbunden. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit, die Übernahme und Prüfung vorhandener Daten sowie – sofern erforderlich – die Abstimmung mit einer bisher betreuenden Steuerkanzlei.
Für diesen einmaligen Aufwand berechnen wir eine Onboarding-Pauschale von … €.
Ja. Auch die Beendigung einer Zusammenarbeit ist mit organisatorischem Aufwand verbunden, beispielsweise für die Datenaufbereitung, die Übergabe an die nachfolgende Kanzlei oder notwendige Abstimmungen.
Hierfür berechnen wir eine Offboarding-Pauschale von … €.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen